„Das Urteil gegen Jameda wird die gesamte Branche der Bewertungsportale beeinflussen“

Employer Branding 03.15.2018

Spannende Zeiten liegen vor Arbeitgeber-Bewertungsportalen wie kununu. Die größte Plattform dieser Art in Europa muss möglicherweise sein Geschäftsmodell überdenken. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen das Ärzte-Bewertungsportal Jameda (20. Februar 2018). Was war geschehen? Eine nicht mehr praktizierende Ärztin hatte gegen das Portal geklagt, weil sie dort gegen ihren Willen aufgeführt und darüber hinaus auch überwiegend negativ bewertet wurde. Sie sah darin ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Bisher blieben solche Klagen stets erfolglos, denn der BGH hatte bereits 2014 entschieden, dass Ärzte den Eintrag mit ihren Basisdaten und Patientenbewertungen nicht verhindern können, wenn das Portal nur neutrale Informationen zur Verfügung stellt. Doch genau das sah das BGH dieses Mal nicht als gegeben an, denn Jameda zeigt bezahlte Profile von Ärzten bevorzugt an und spielt diese auf unbezahlten Profilen von Wettbewerbern als Werbung aus. Durch dieses Werbegeschäft und die Präsentation zahlender Kunden widerspricht Jameda laut BGH seiner Rolle als neutralem Informationsvermittler. Die Jameda-Geschäftsführung kündigte direkt nach dem Urteilsspruch an, die Anzeigenleiste mit zahlenden konkurrierenden Ärzten sofort aus dem Portal zu nehmen. Das Urteil gegen Jameda war noch nicht gesprochen, da richteten sich die Blicke aller direkt auf die anderen populären Bewertungsportale im Internet. Eins davon: kununu. Anders als Jameda, listet das Arbeitgeber-Bewertungsportal kununu nicht alle in Deutschland existierenden Arbeitgeber, das Geschäftsmodell ist aber vergleichbar: Bezahlte Firmenprofile werden bevorzugt und auf unbezahlten Profilen von Wettbewerbern ausgespielt. Droht hier nun eine Klagewelle? Dr. Jonas Kahl, Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal LLP in Leipzig, ordnet den Sachverhalt ein. Herr Dr. Kahl, die Anwälte der Klägerin zeigten sich angesichts des BGH-Urteils erfreut, da nun „mit der Schutzgelderpressung seitens Jameda endlich Schluss“ sei. Sehen Sie das ähnlich? Dr. Jonas Kahl: Das Geschäftsmodell einer ganzen Reihe von Bewertungsportalen sieht oder sah vor, dass man durch das Buchen von „Premium-Paketen“ die Möglichkeit erhält, negative Bewertungen zu kommentieren und das eigene Unternehmen wieder ins rechte Licht zu rücken. Bei Jameda konnte man durch Premium-Pakete auch verhindern, dass im Umfeld der eigenen Bewertungen Werbung von Mitbewerbern eingeblendet wird. Bei manchem Anbieter kann man auch Einfluss auf die eigene Positionierung im Ranking nehmen. Dass all diese Funktionen denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die dafür zahlen, lässt natürlich ein Ungleichgewicht zwischen den Bewerteten entstehen. Denn alle Nichtzahler sind sämtlichen Widrigkeiten der Portale, wie negativen Bewertungen, schlechten Rankings, etc. schutzlos ausgeliefert. Insofern ist das Bild der „Schutzgelderpressung“ im Hinblick auf so manchen Anbieter in der Branche sicherlich nicht ganz falsch. Wenn Bewertungsportale zahlenden Kunden Vorteile gewähren, sind die Ergebnisse dann überhaupt noch objektiv und die Informationen für die Nutzer hilfreich? Dr. Jonas Kahl: Auf den Inhalt der Bewertungen selbst nahmen die Portale bislang keinen Einfluss. Dass sie die Rolle eines „neutralen Informationsvermittlers“ aber bereits durch die Ausgestaltung ihrer Plattform verlassen können, hat der Bundesgerichtshof nun in seinem Urteil festgestellt. Demnach ist ein Portal dann kein neutraler Vermittler mehr, wenn es einem Teil seiner Kunden kostenpflichtige Zusatz-Dienstleistungen anbietet. Der kommerzielle Charakter kann dann stärker zu gewichten sein, als eine vermeintliche Neutralität. Auch aus Nutzersicht lässt sich je nach Ausgestaltung der Plattform dann natürlich fragen, wie repräsentativ die abgegebenen Bewertungen überhaupt noch sind. Das Arbeitgeber-Bewertungsportal kununu geht laut einer Stellungnahme davon aus, dass sich „das aktuelle Urteil des BGH speziell auf Ärzteplattformen bezogen“ habe und daher „in dieser Form nicht übertragbar“ sei. Glauben Sie, dass das Jameda-Urteil Auswirkungen auf kununu haben wird? Dr. Jonas Kahl: Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung keine Erwägungen getroffen, die rein Ärzteplattform-spezifisch sind. Daher wird die Entscheidung auch nicht nur Auswirkungen auf das Ärzteportal Jameda haben, sondern auf die gesamte Branche der Bewertungsportale. Ob sie auch Auswirkungen auf kununu hat, wird davon abhängen, wie kununu seine Plattform und sein Geschäftsmodell künftig im Einzelnen gestaltet. Entscheidend wird sein, wo der Schwerpunkt des Portals liegt: Liegt er im neutralen Anbieten von Bewertungen oder im kommerziellen Angebot von Premium-Dienstleistungen und Werbung für die bewerteten Unternehmen? In letzterem Fall tritt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Meinungsfreiheit des Portals hinter die schützenswerten Interessen des bewerteten Unternehmens zurück. Das Unternehmen hätte dann einen Anspruch darauf, von der Plattform gelöscht zu werden. Vergleichbar mit Ärzten auf Jameda, kann auch ein Arbeitgeber auf kununu keinen Einfluss darauf nehmen, ob und wie er bewertet wird. Schlechte Bewertungen und negative Äußerungen können den Ruf schädigen, muss das der Arbeitgeber einfach hinnehmen? Dr. Jonas Kahl: Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof bereits im September 2014 befasst und entschieden, dass das Recht des Bewertungsportals auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt. Steht das kommerzielle Interesse der Plattform nicht zu sehr im Vordergrund, hat der Bewertete also grundsätzlich keinen Anspruch auf Löschung einer negativen Bewertung. Jedoch müssen natürlich bestimmte Standards bei den Bewertungen eingehalten werden: Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthalten, sind in jedem Fall rechtswidrig und müssen gelöscht werden, wenn der Betroffene das Portal dazu auffordert. Welche rechtlichen Schritte kann ein Arbeitgeber in einem solchen Fall einleiten? Kann er gar die komplette Löschung seines Profils verlangen? Dr. Jonas Kahl: Wie eben schon angesprochen, kann eine Löschung des gesamten Profils nicht lediglich aufgrund negativer Bewertungen verlangt werden. Dafür wäre es erforderlich, dass das Portal die Rolle des neutralen Informationsvermittlers verlassen hat und zu sehr von einem kommerziellen Geschäftsmodell getrieben ist. Allerdings bestehen Möglichkeiten, um die einzelnen negativen Bewertungen aus dem Netz zu bekommen: Wendet sich ein Betroffener an ein Portal und fordert die Löschung einer aus seiner Sicht rechtswidrigen Bewertung, hat das Portal dem nachzugehen und die Bewertung zu löschen oder auch mit dem Autor der Bewertung in Kontakt zu treten, um die Hintergründe aufzuklären. Steht in Frage, ob der Autor überhaupt jemals Arbeitgeber des bewerteten Unternehmens war, ist das Portal auch dazu verpflichtet, entsprechende Nachweise beim Autor abzufordern und diese an das Unternehmen zur Prüfung weiterzureichen. Wie sollten Firmen und Unternehmen, Ihrer Meinung nach, mit Bewertungsportalen wie kununu umgehen? Dr. Jonas Kahl: Zum Reputationsmanagement eines Unternehmens gehört es heutzutage dazu, auch ein Monitoring des Unternehmensprofils auf Bewertungsportalen zu betreiben. Das Unternehmen sollte immer ein Auge darauf haben, was dort passiert und geschrieben wird. Besonders gilt dies natürlich in sogenannten Krisenzeiten, die vielleicht mit Kündigungswellen einhergehen. Kommt einem als Unternehmen dann tatsächlich mal eine negative Bewertung unter, sollte geprüft werden, ob der Autor überhaupt jemals Arbeitgeber gewesen sein kann und ob unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen in der Bewertung enthalten sind. Die Abgrenzung zu noch zulässigen Meinungsäußerungen ist hier nicht immer ganz einfach zu ziehen. Gegebenenfalls sollte man dazu auch den Rat eines Experten hinzuziehen. Gibt es Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit der Bewertung, sollte im nächsten Schritt das Bewertungsportal selbst informiert und zur Löschung aufgefordert werden. Geschieht daraufhin nichts und das Portal zeigt keine Reaktion, kann das Portal gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Rechtsverletzung haftet das Portal so, als hätte es die Bewertung selbst verfasst.   Dr. Jonas Kahl ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Spirit Legal LLP in Leipzig. Als Anwalt berät und vertritt er Unternehmen, Internetportale, Blogger und Kreativschaffende in allen Fragen des Internet-, Urheber- und Wettbewerbsrechts. Die Leipziger Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte von Spirit Legal LLP ergänzen ihr rechtliches Fachwissen durch wirtschaftliches, unternehmerisches und technisches Verständnis für ihre Spezialgebiete. Dazu zählen vor allem die Bereiche E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht, in denen Spirit Legal LLP unter anderem junge wie etablierte Unternehmen, Investoren, Institutionen, Agenturen und kreative Köpfe begleitet.

Sebastian Ofer

Editor in Chief

Sebastian Ofer ist Chefredakteur der Online-Portale HRM.de und HRM.ch sowie des TALENTpro-Blogs. Der Journalist und studierte Germanist hat ein sicheres Auge für spannende personalwirtschaftliche Themengebiete und die neusten Trends der Arbeitswelt.

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